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   LSG Bayern, 18.09.2006 - L 9 EG 123/05   

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https://dejure.org/2006,26187
LSG Bayern, 18.09.2006 - L 9 EG 123/05 (https://dejure.org/2006,26187)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.09.2006 - L 9 EG 123/05 (https://dejure.org/2006,26187)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. September 2006 - L 9 EG 123/05 (https://dejure.org/2006,26187)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um einen Anspruch der Klägerin auf Landeserziehungsgeld (LErzg) für ihren 1993 geborenen Sohn; Gesetz zur Gewährung eines LErzg und zur Ausführung des BErzGG (BayLErzGG) vom 12.06.1989 in der ab 01.07.1993 geltenden Fassung (Artikel 9a BayLErzGG vom 26.07.1995) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.01.2002 - B 10 EG 2/01 R

    Türkei - Assoziation - Erziehungsgeld - Landeserziehungsgeld - Bayern -

    Auszug aus LSG Bayern, 18.09.2006 - L 9 EG 123/05
    Mit dem gegen den ablehnenden Bescheid am 06.03.2003 erhobenen Widerspruch verwies die Klägerin auf das Urteil des BSG vom 29.01.2002 (SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 2).

    Dem hat sich das BSG mit Urteil vom 29.01.2002 (SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 2) für das Bayerische Landeserziehungsgeld angeschlossen.

    Aus dem Urteil des BSG vom 29.01.2002 (a.a.O.) lässt sich nichts gegenteiliges herleiten.

    Diese Information sei zwar im Licht der Entscheidung des BSG vom 29.01.2002 (BSGE 89, 129) objektiv falsch gewesen, auch wenn sie der damaligen Rechtsprechung entsprochen habe.

  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül

    Auszug aus LSG Bayern, 18.09.2006 - L 9 EG 123/05
    Der Beklagte lehnte den Antrag auf Rücknahme des Bescheides vom 30.04.2002 mit der Begründung ab, aufgrund der Rechtsprechung des EuGH, Urteil vom 04.05.1999, C-262/96, könnten Ansprüche auf Leistungen für Zeiträume vor dem Erlass dieses Urteils nicht geltend gemacht werden.

    Nach der Sürül-Entscheidung des EuGH vom 04.05.1999, Az.: C-262/96 (SozR 3-6935 Allg Nr. 4) verbietet es Art. 3 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 3/80 des Assoziationsrates vom 19.09.1980 (ARB) einem Mitgliedstaat, den Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen u.a. auf Familienleistungen nach Art. 4 Abs. 1 des Beschlusses von anderen Voraussetzungen abhängig zu machen als für Staatsangehörige des Mitgliedstaates.

  • EuGH, 10.09.1996 - C-277/94

    Taflan-Met u.a.

    Auszug aus LSG Bayern, 18.09.2006 - L 9 EG 123/05
    Der EuGH hat dargelegt, dass sich aus seinem Urteil vom 10.09.1996, Az.: C-277/94, Ungewissheit über eine unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 3 Abs. 1 ARB ergeben konnte.
  • EuGH, 10.10.1996 - C-245/94

    Hoever und Zachow / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus LSG Bayern, 18.09.2006 - L 9 EG 123/05
    Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 10.07.1997 das Bundeserziehungsgeld in Anwendung des Urteils des EuGH vom 10.10.1996 (Az.: C-245/94 und C-312/94) zur Familienleistung erklärt.
  • BSG, 02.02.2006 - B 10 EG 7/05 R

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus LSG Bayern, 18.09.2006 - L 9 EG 123/05
    Nach der Rspr. des BSG (Urteile vom 02.02.2006 Az.: B 10 EG 7/05 R u.a.) kann ein sog. Herstellungsanspruch neben dem Institut der Wiedereinsetzung herangezogen werden; es sind aber seine Voraussetzungen nicht erfüllt.
  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 10/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld - Rechtssache Sürül - türkische Staatsangehörige

    Auszug aus LSG Bayern, 18.09.2006 - L 9 EG 123/05
    Wie das Bundessozialgericht (u.a. Urteil vom 18.02.2004 SozR 4-6940 Art. 3 Nr. 1) darlegt, bezieht sich die im Urteil vom EuGH ausgesprochene zeitliche Beschränkung nicht nur auf Verfahren über Kindergeld, sondern auf alle Verfahren, in denen es, wie auch beim Landeserziehungsgeld, um die Geltendmachung von Sozialleistungsansprüchen geht, die auf eine unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 3 Abs. 1 ARB gestützt werden.
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